Klassifizierung
Klassifizierung im Behindertensport
Warum gibt es eine Klassifizierung?
Im Behindertensport werden Sportlerinnen und Sportler in Gruppen eingeteilt. So können sie gegen andere antreten, die ähnliche Voraussetzungen haben. Das macht die Wettkämpfe fairer und spannender. Jede Behinderung ist anders: Manche Menschen sind blind, andere haben eine Körperbehinderung und nutzen Prothesen oder Rollstühle. Deshalb gibt es verschiedene Klassifizierungssysteme für die vielen Sportarten
Generell unterscheidet man bei der Klassifizierung 3 Arten:
- Nach Art der Behinderung: Hier werden Menschen nach ihrer Behinderung eingeteilt. Menschen mit Amputationen, Blinde und Sehbehinderte Menschen, Menschen mit Cerebral Parese, Rollstuhlfahrer:innen, etc. je nach Diagnose eines Arztes.
- Nach Ausmaß der Funktion: Hier wird geschaut wie gut jemand eine Sportart ausüben kann, mit seiner Behinderung. Zum Beispiel beim:
- Schwimmen
- Tischtennis
- Skifahren
- Radfahren
- Schießen
Menschen mit verschiedenen Behinderungen können in einer Gruppe starten, wenn sie ähnliche Fähigkeiten in der Sportart haben. Für die Einteilung gibt es verschiedene Test und die Sportler:innen werden während eines Wettkampfes beobachtet.
- Nach dem Handicap: Hier wird bewertet, wie stark jemand durch die Behinderung eingeschränkt ist. Die Einschränkung wird mit einer Zahl beschrieben. Alle starten in einer Gruppe, egal welche Behinderung sie haben. Es gibt nur eine Gewinnerin oder einen Gewinner. Beispiele sind Skifahren im Behindertensport oder Golf im Nichtbehindertensport. Gefahr: guter Trainingszustand wird unter Umständen bestraft!
Die Klasseneinteilung nach Behinderungsgruppen
Amputationen
A1 - beidseitige Oberschenkelamputation
A2 - einseitige Oberschenkelamputation
A3 - beidseitige Unterschenkelamputation
A4 - einseitige Unterschenkelamputation
A5 - beidseitige Oberarmamputation
A6 - einseitige Oberarmamputation
A7 - beidseitige Unterarmamputation
A8 - einseitige Unterarmamputation
A9 - kombinierte Amputation oberer und unterer Extremitäten (einseitig oder diagonal)
Blinde und Sehbehinderte
B1 - Vollblind: Keine Lichtempfindung in beiden Augen bis zur Lichtempfindung, aber unfähig eine Handbewegung wahrzunehmen in irgend einer Entfernung oder Richtung. Müssen sichtundurchlässige Brille tragen!
B2 - Schwerst Sehbehindert: Von der Fähigkeit, die Handbewegungen wahrzunehmen, bis zu einem Sehrest von 2/60 und einer Gesichtsfeldeinschränkung von weniger als 5 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).
B3 - Sehbehindert: Von der Sehschärfe von 2/60 bis zu 6/60 und/oder einer Gesichtsfeldeinschränkung von 5 bis 20 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).
Cerebralparese (CP)
Sitzende Klassen
C1 - schwerste Behinderung aller 4 Extremitäten = Tetraspastik, benötigen Elektro-Rollstuhl zur Fortbewegung
C2 - schwere spastische Behinderung aller Extremitäten, selbstständige Rollstuhlfortbewegung mit Händen oder Füßen auf kurzen Strecken möglich
C3 - Komplette Lähmung der Beine, Arme mit ausreichender, aber eingeschränkter Funktion, instabiler Rumpf, können ohne Probleme einen Handrollstuhl bedienen
C4 - Beinahe normale Armfunktion, keine oder unzureichende Gehfähigkeit, gute Rumpfstabilität
Stehende Klassen
C5 - Beeinträchtigung der Beine = Diplegie, benötigen meist Gehhilfen zum Gehen
C6 - Bewegungsunruhe der Arme und des Gesichtes mit Gleichgewichtsstörung = Athetose, Ataxie
C7 - Halbseitenlähmung rechts oder links = Hemiplegie, meist starkes Hinken
C8 - Minimale Beeinträchtigung, leichte Di- oder Hemiplegien, leichte Athetosen, oft koordinative Störungen
Rollstuhlfahrer/innen
Querschnittlähmungen, Spina Bifida und Poliomyelitis sind die häufigsten Ursachen. Die Einteilung erfolgt nach dem Wirbelsegment, unterhalb dem die Lähmung besteht. Je nach Sportart gibt es 4 bis maximal 8 Klassen. Die Unterteilungen erfolgen je nach den besonderen Ansprüchen der Sportart.
Man unterscheidet:
- Lähmungen der Halswirbelsäule (C5-C8), wobei immer auch Arme und Hände betroffen sind (Tetraplegie)
- Lähmungen der Brustwirbelsäule (TH1-TH12) mit unterschiedlicher Instabilität des Rumpfes, aber normaler Armfunktion (Paraplegie)
- Lähmungen im Lendenbereich mit Ausfällen in den Beinen, aber guter Rumpfstabilität (L1-S2) (Paraplegie)
Mentale Behinderung
Startberechtigt in dieser Klasse sind Menschen mit mentaler Behinderung, Down Syndrom, Lernbehinderung, Verhaltensstörungen, etc., die einen IQ von unter 70 aufweisen. Derzeit gibt es trotz der großen Bandbreite an Behinderungsformen nur eine Klasse, es wird aber an neuen und gerechteren Klassifizierungssystemen gearbeitet. Bei den Paralympics in Athen waren Sportler/innen mit mentaler Behinderung nur zu Demonstrationsbewerben zugelassen.
Hörbehinderung
Gehörlosigkeit mit einem Hörverlust von mindestens 55 Dezibel auf dem besseren Ohr. Sportler/innen dürfen bei der Sportausübung keine Hörgeräte tragen. Diese Behinderungsgruppe ist weltweit separat im eigenen Gehörlosensportverband (CISS Comité International des Sports des Sourds) organisiert, und führt ihre eigenen Weltspiele (= Deaflympics) durch. Daher ist diese Gruppe bei den Paralympics nicht integriert.